Ursächlich hierfür sind die erheblichen Mehrausgaben in Jahresverlauf 2025, die bereits im November 2025 im Controllingbericht der Stadt zu erkennen waren. Auch wenn die Stadt Mühlheim gesetzlich erst bis zum 31. Mai eines Jahres den Jahresabschluss des Vorjahres aufstellen muss, so hätten die bei Satzungsbeschluss erkennbaren Fehlbeträge zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses berücksichtigt werden müssen.
„Der vorgetragene Fehlbetrag Ende 2025 in Höhe von rund 2 Mio.€ kann weder im Haushaltsjahr 2026 noch in den Planjahren 2027 und 2028 ausgeglichen werden“, teilt die Kommunalaufsicht mit. Daher entspreche der Haushaltsplan nicht den Anforderungen des Gesetzes.
„Dass die drohenden Fehlbeträge der Jahresrechnung 2025 in der Haushaltsaufstellung hätten berücksichtigt werden müssen, ist in der Theorie nachvollziehbar. In der Praxis wäre das aber gar nicht umsetzbar gewesen. Der Haushaltsausgleich im November 2025 war ohnehin nur möglich, weil die Stadt kurzfristig von den Soforthilfen des Landes Hessen in Höhe von 900.000,-€ profitiert hatte,“ sagt Stadtkämmerer Robert Ahrnt, „und ein Haushaltssicherungskonzept mit Steuerhöhungen wäre vor 3 Monate vor der Kommunalwahl nicht mehrheitsfähig gewesen.“
„Die strukturelle Schieflage der hessischen Gemeindefinanzierung ist schon vor einiger Zeit bei der Stadt Mühlheim angekommen,“ stellt Bürgermeister Dr. Alexander Krey fest, „spätestens jetzt stehen in der Stadtverordnetenversammlung schwere Entscheidungen bevor.“
Für das Rathaus bedeutet der fehlende Haushaltsplan zunächst, dass keine neuen Projekte angefangen werden dürfen. Die Verwaltung ist auch aufgefordert, im laufenden Geschäft alle vermeidbaren Ausgaben zunächst zurückzustellen.
Die erste Arbeitssitzung der Ende April neu konstituierten Stadtverordnetenversammlung wird am 25. Juni stattfinden. Für diese Sitzung soll seitens des Magistrats den Stadtverordneten der Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2026 bis 2028 vorgelegt werden.
