Brut- und Setzzeit beginnt! | Hinweise für Hund und Garten

Nur schonende Pflegeschnitte erlaubt

Noch ist die Erinnerung an den Winter 2025/26 sehr frisch und das Thema Gartenarbeit vielleicht noch nicht in allen Mühlheimer Haushalten präsent und doch gibt es eine wichtige Deadline zu beachten: Starke Rückschnitte oder das Entfernen von Hecken und Bäumen sind aufgrund der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nur noch bis Ende Februar erlaubt.

Während der anschließenden Brut- und Vegetationszeit bis Ende September dürfen an den Gehölzen nur schonende Pflegeschnitte durchgeführt werden, um das Wachstum zu regulieren, die Gesundheit der Pflanzen zu fördern oder die Verkehrssicherheit (z.B. in Fällen überhängender Äste) zu gewährleisten, ohne dass dabei Nester gestört oder zerstört werden. Der entsprechende Paragraf im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) ist dazu gedacht, brütende Vögel und andere Wildtiere zu schützen.

In der Zeit von 1. März bis 30. September sind Baumfällungen nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach. 

Die Vorschriften des Artenschutzes gelten dagegen ganzjährig: Befinden sich Bruthöhlen oder Überwinterungsstätten geschützter Tierarten, z.B. Fledermäuse in zu fällenden Gehölzen, ist auch hier eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde notwendig.

 

Richtiges Verhalten für Hundehaltende

Da bei zahlreichen Hunden die Begegnung mit Wildtieren den Jagdtrieb weckt, gelten für Hund und Halter in der Brut- und Setzzeit besondere Regeln.

Haltende von wildernden Hunden müssen damit rechnen, dass ein empfindliches Bußgeld gegen sie verhängt wird und Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Ebenso können Autofahrende Regressansprüche stellen, wenn hetzende Hunde ihnen Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch einen Unfall verursachen.

Auch die Aussaat auf bewirtschafteten Wiesen, Feldern und Ackerflächen für Nahrungs- und Futtermittel wird leider immer wieder durch frei umherlaufende Hunde zerstört. Durch Kot können Krankheiten übertragen und bei Nutztieren Totgeburten verursacht werden. Die betroffenen Landwirte können für den entstandenen Schaden ebenfalls vom Verursachenden Schadensersatz verlangen.

Hunde sind daher während der Brutzeit in Wald und Flur, sowie im Bereich landwirtschaftlicher Flächen ausschließlich auf den befestigten Wegen und an der Leine zu führen. Hundekottüten sind zu benutzen, um das „große Geschäft“ zu entsorgen. Eine ganzjährige Leinenpflicht besteht darüber hinaus auf öffentlichen Grünanlagen und im Naherholungsgebiet.

Wer seinem Hund trotzdem weiterhin freien Auslaufen anbieten will, nutze gern die Hundewiese der Stadt Mühlheim in direkter Nachbarschaft des evangelischen Gemeindezentrums an der Anton-Dey-Straße. Auf einer Fläche von rund 10.000 qm finden Hunde viel Platz zum Spielen, Tollen und Rennen.

 

Wichtige Kontakte

Falls ein verletztes oder verendetes Tier gefunden wird, bittet die Stadt Mühlheim darum, die Polizeistation Mühlheim (Tel.: 06108/60000) oder die Ordnungsbehörde (Tel.: 06108/6010) zu benachrichtigen. Diese leiten die Mitteilung umgehend an den zuständigen Jagdpächter weiter.

Fragen zum Bundesnaturschutzgesetz können gern an den Kreis Offenbach gerichtet werden: Fachdienst Umwelt, Tel. 06074-8180 4106 oder umwelt@kreis-offenbach.de.

Für Fragen zur Hundeverordnung steht Bürgerinnen und Bürgern die Ordnungsbehörde zur Verfügung (Tel.: 06108/601-504).

Auf https://www.muehlheim.de/leben-wohnen/muehlheim-fuer/hundehaltende/ sind ebenfalls Informationen zu finden.