Zurückliegende Versäumnisse verhindern Genehmigung des Nachtragshaushalts 2025

Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes war u.a. erforderlich geworden, weil der Landkreis Offenbach im Frühjahr des Jahres eine deutliche Steigerung der Kreis- und Schulumlage beschlossen hatte, welche ein Loch von rund 2 Mio.€ in den bereits genehmigten Haushalt gerissen hatte.

Die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes resultiert daraus, dass der Finanzhaushalt durch den Nachtrag ins Negative gerutscht ist. Der Gesetzgeber erlaubt dies ohne ein Haushaltssicherungskonzept, wenn ausreichend Liquidität vorhanden ist. Allerdings hat die Prüfung durch die Kommunalaufsicht ergeben, dass seit 2018 Investitionskredite zur Deckung von laufenden Ausgaben genutzt wurden. Bis diese Überfinanzierung abgebaut ist, erhält die Stadt Mühlheim am Main keine Genehmigung mehr für die Aufnahme von Krediten.

„Ein Haushaltssicherungskonzept, welches die Stadtverordnetenversammlung frühestens Ende November beschließen könnte, hätte auf das Haushaltsjahr 2025 keinen Einfluss mehr,“ sagt Robert Ahrnt, „deshalb werden wir das laufende Jahr mit dem genehmigten Haushalt zu Ende bringen. Ohne Nachtrag ist dies weniger schön, ändert aber nichts am voraussichtlichen Jahresergebnis.“

Deutlich unangenehmer ist die erkannte Lücke zwischen Investitionen und Investitionskrediten. Dieses Problem sollte seit der Umschuldung von kommunalen Krediten durch die Hessenkasse des Landes im Jahre 2018 eigentlich der Vergangenheit angehören. Die Hessenkasse des Landes hatte 2018 der Stadt Mühlheim 17 Mio.€ Kassenkredite abgelöst und ausdrücklich zusätzliche 5,5 Mio.€ zur Rückführung der überzähligen Investitionskredite zur Verfügung gestellt.

„Um diese 5,5 Mio.€ hätte man seinerzeit die Investitionskredite verringern müssen. In der Praxis ist diese Summe aber genauso wie die Kassenkreditablösung behandelt worden. Der Stadt ist dadurch kein Schaden entstanden. Aber mit dieser Erkenntnis stehen wir mit dem Rücken enger zur Wand, als wir glaubten.“

Der Magistrat der Stadt hat den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr 2026 bereits beraten und festgestellt. Dieser wird in der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 30. Oktober eingebracht werden. Eine Verabschiedung in der Sitzung am 30. November steht nun in Frage.

„Ich halte es für richtig, den Haushaltsentwurf 2026 in die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss einzubringen. Denn dort sind alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Stadt dargestellt,“ ist die Auffassung des Stadtkämmerers. „Die Erstellung eines begleitenden Haushaltssicherungskonzept verlangt von den Stadtverordneten unangenehme Entscheidungen, ist aber prinzipiell etwas Gutes.“