Übersicht über die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und ihrer Außenstellen über den Jahreswechsel

Stadtverwaltung, Zulassungsstelle und Standesamt sind vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Ab Montag, dem 5. Januar sind alle drei Einrichtungen wieder wie gewohnt geöffnet.

Der Wertstoffhof hat vom 24. Dezember bis zum 1. Januar geschlossen. Ab dem 2. Januar ist er wieder regulär geöffnet.

Der Zentrale Bürger-Service und die Verwaltungen der Friedhöfe schließen bereits am 22. Dezember bis ebenfalls 2. Januar. Die Friedhöfe sind natürlich auch in dieser Zeit für den normalen Besuch geöffnet.

Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar hat das Wahlamt geänderte Öffnungszeiten. Am Mittwoch, den 24. Dezember zwischen 10 und 12 Uhr, am Montag, den 29. Dezember zwischen 9 und 15 Uhr, am Dienstag, den 30. Dezember zwischen 9 und 15 Uhr, am Mittwoch, den 31. Dezember zwischen 10 und 12 Uhr sowie am Freitag, den 2. Januar zwischen 9 und 12 Uhr werden Wahlvorschläge angenommen, Bescheinigungen zur Wählbarkeit bzw. zum Wahlrecht erteilt sowie weitere wahlrechtliche Angelegenheiten geklärt.

Der Mängelmelder auf der städtischen Webseite wird vom 23. Dezember bis zum 2. Januar nicht betreut. Beschwerden, Meldungen und Anregungen werden ab dem 5. Januar wieder bearbeitet.

Die Stadtbibliothek ist vom 19. Dezember bis zum 12. Januar geschlossen. Ab dem 13. Januar ist die Stadtbibliothek wieder regulär für den Publikumsverkehr geöffnet.