Kommunale Wärmeplanung


Die zukunftssichere Wärmeversorgung für Mühlheim am Main

Die Wärmeversorgung spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutz. Ein Großteil der heute genutzten Wärme wird noch aus fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl gewonnen. Um die Energieversorgung nachhaltiger und kosteneffizienter zu gestalten, setzen wir in Mühlheim am Main auf die kommunale Wärmeplanung.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das Städte und Gemeinden dabei unterstützt, eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu erreichen. Dabei geht es darum,

  • den aktuellen Wärmebedarf zu analysieren,
  • die vorhandenen Infrastrukturen wie Gas- und Wärmenetze zu erfassen,
  • Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärmenutzung zu identifizieren und
  • langfristige Lösungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu entwickeln.

Welche Vorteile bietet die kommunale Wärmeplanung?

Eine erfolgreiche Wärmeplanung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Versorgungssicherheit:  Die frühzeitige Planung schafft eine stabile Grundlage für zukünftige Investitionen in erneuerbare Energien.
  • Kosteneffizienz: Durch den gezielten Ausbau von Wärmenetzen oder individuellen Lösungen lassen sich langfristig Energiekosten senken.
  • Klimaschutz: Die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen reduziert die CO2-Emissionen erheblich.

Wärmeplanung in Mühlheim am Main – ein gemeinsamer Weg mit unseren Nachbarkommunen

Unsere Stadt geht die Wärmeplanung nicht alleine an, sondern kooperiert mit Rodgau, Rödermark und Obertshausen im Rahmen eines Konvois. Ziel dieses Verfahrens ist es, Synergien zu nutzen, Ressourcen effizient einzusetzen und die Planungsprozesse zu beschleunigen.

Die beteiligten Kommunen haben kollektiv beschlossen, die greenventory GmbH mit der Erstellung der Wärmepläne zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch die Kommunen selbst, jedoch unterstützt das Land Hessen das Verfahren mit Ausgleichszahlungen.

Der endgültige Wärmeplan muss bis spätestens 30. Juni 2028 vorliegen. Jede Kommune wird am Ende einen eigenen Wärmeplan erhalten, der als strategisches Planungsinstrument für künftige Maßnahmen zur klimaneutralen Wärmeversorgung dient.

Bleiben Sie informiert!

Auf dieser Internetseite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen zur Wärmeplanung.
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Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Häufige Fragen (FAQ)

  • Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die kommunale Wärmeplanung?

    Auf Bundesebene ist am 1. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Kommunen bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder weniger müssen ihren Wärmeplan bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.
    In Hessen verpflichtet das Hessische Energiegesetz seit dem 29. November 2023 zusätzlich Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern  zur Erstellung, Aktualisierung und Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans. Die hessische Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung vom 12. November 2025 konkretisiert diese Vorgaben und regelt unter anderem die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung.

  • Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

    Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung und hat keine bindende Wirkung. Sie berührt die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Beteiligung am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Durch den kommunalen Wärmeplan erfahren Sie, ob der Anschluss an ein Wärmenetz potenziell möglich ist oder ob eine andere, dezentrale Heizlösung besser geeignet ist.

  • Kann ich meine Öl- und Gasheizung weiter betreiben?

    Bestehende, funktionsfähige Heizungsanlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Spätestens ab dem Jahr 2045 ist jedoch der Einsatz von fossilen Brennstoffen nicht mehr zulässig. Unabhängig vom neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) galt bereits zuvor die Pflicht, Heizkessel nach 30 Jahren zu ersetzen. Ausnahmen bestehen unter anderem für Brennwertkessel sowie für Eigentümerinnen und Eigentümern von Ein- bis Zweifamilienhäusern, die diese bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen.
    Sofern kein Wärmenetz ausgewiesen ist, können bis zum 30. Juni 2028 weiterhin Öl- und Gasheizungen installiert werden - auch dann, wenn diese Lösung langfristig weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll ist.

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Landesenergieagentur Hessen unter hier

  • Was kostet mich die kommunale Wärmeplanung in meiner Kommune?

    Für Sie als Bürgerin oder Bürger ist die kommunale Wärmeplanung kostenlos. Die Stadt Mühlheim am Main trägt die Kosten für die Aufstellung des kommunalen Wärmeplans. Der Bund und das Land beteiligen sich in Form von Ausgleichszahlungen. 

  • Was ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung in Mühlheim am Main?

    Der erste Schritt der Wärmeplanung ist eine Eignungsprüfung, ob eine verkürzte kommunale Wärmeplanung für die Stadt Mühlheim am Main durchgeführt werden kann. Laut den Ergebnissen der Eignungsprüfung durch die Firma greenventory GmbH kann für die Stadt Mühlheim am Main keine verkürzte kommunale Wärmeplanung genutzt werden.

    Der nächste Schritt ist eine Bestandsanalyse, eine Art „Ist-Zustands“-Aufnahme. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung und ein Blick in die Bestandsanalyse werden der Öffentlichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung im April 2026 vorgestellt. Die Veranstaltung wird online für alle gestreamt, sodass der Vortrag bequem von zu Hause aus verfolgt werden kann. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

    Auf Grundlage der Bestandsaufnahme wird die Firma greenventory GmbH für die Stadt Mühlheim am Main daraufhin eine Potenzialanalyse, ein Zielszenario sowie eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen erarbeiten.

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