Gefährliche Hunde


Zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren haben die Bundesländer Gesetze bzw. Verordnungen erlassen. Für Hessen gilt die "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" kurz HundeVO genannt.

Hier erfolgt eine Unterscheidung in zwei Kategorien: die "Rassenliste" und die "gefährlichen Hunde", die bereits auffällig geworden sind. Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Thema "Listenhund/Gefährlicher Hund" ist die Gefahrenabwehrbehörde der Stadt Mühlheim am Main.

Weitere Informationen

Gefährliche Hunde gemäß der HundeVO

Gefährlich sind Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität an den Tag legen oder auffällig geworden sind.

Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich eingestuft:

  1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
  2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
  3. Staffordshire-Bullterrier
  4. Bullterrier
  5. American Bulldog
  6. Dogo Argentino
  7. Kangal (Karabash)
  8. Kaukasicher Owtscharka
  9. Rottweiler

Dies gilt auch für Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden!

Bitte beachten Sie, dass vor Inbesitznahme eines sogenannten „Listenhundes/Gefährlichen Hundes“ eine Erlaubnis erforderlich ist.

Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) geregelt. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar.

HundVerbrEinfG - Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland

Wesens- und Sachkundeprüfung

Auf dieser Seite erhalten Sie unterschiedliche Informationen sowie die Möglichkeit, sich auf die Wesens- und Sachkundeprüfung vorzubereiten. 

Standards sowie Benennung von Sachverständigen zur Durchführung von Sachkundeprüfungen und Wesensprüfungen gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22.01.2003 (GVBl. I S. 54).

Merkblatt HundeV0-Standards-Wesensprüfung-Stand 30.05.2005_V2

Liste von sachverständigen Personen bzw. Stellen zur Durchführung von Wesensprüfungen und Sachkundeprüfungen nach der Hessischen HundeVO.

Sachverständigenliste 

Den theoretischen Teil der Sachkundeprüfung können Sie mit dem folgenden Fragebogen üben. Der Fragebogen wird mit und ohne Lösungen dargestellt, in dem Wissen aus unterschiedlichen Bereichen abgefragt wird.  

Fragebogen für die Sachkundeprüfung ohne Lösungen

Fragebogen für die Sachkundeprüfung mit Lösungen

Haftpflichtversicherung

Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Gesetz zur Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung für erlaubnispflichtige Hunde)

Informationen zur Haftpflichtversicherung


Nachfolgend finden Sie alle Leistungen zum Thema gefährliche Hunde

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