An- & Abmeldung eines Hundes


Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von der Stadt Mühlheim am Main gemäß ihrer Hundesteuersatzung für das Halten von Hunden erhoben wird. Sie ist nicht zweckgebunden und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.

Hundehaltende ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen im eigenen Haushalt aufnimmt. Als solcher gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate pflegt, unterbringt oder auf Probe oder zum Anlernen hält.

Anmeldung eines Hundes:
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet ihn anzumelden und Hundesteuer zu zahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Stadt Mühlheim am Main geregelt.

Abmeldung eines Hundes:
Wenn ein Hund nicht mehr gehalten wird, z. B. bei Umzug, Tod des Tieres oder Weggabe, muss der Hund bei der Stadtverwaltung Mühlheim am Main abgemeldet werden. 


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