Erklärung zur Barrierefreiheit für die Stadt Mühlheim am Main
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.muehlheim.de/ veröffentlichte Webseite der Stadt Mühlheim.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 13.05.2025 durchgeführten einfachen Überprüfung durch die ekom21 – KGRZ Hessen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Alternativtexte
- Beschreibung: Manche Bilder haben keinen Alternativtext.
- Maßnahmen: Es werden Alternativtexte implementiert.
Links
- Beschreibung: Es gibt Links, die lediglich durch Farbe hervorgehoben werden.
- Maßnahmen: Die Links bekommen weitere Kennzeichnungen.
Fokus-Kennzeichnung
- Beschreibung: Die Position des Fokus ist nicht immer sichtbar.
- Maßnahmen: Die Kennzeichnung des Fokus wird klarer hervorgehoben.
Falsch implementierte Buttons
- Beschreibung: Es gibt falsch implementierte Buttons.
- Maßnahmen: Die Buttons werden richtig implementiert.
Verborgene Icons
- Beschreibung: Es gibt Icons, die nicht mit dem Screenreader erreichbar sind.
- Maßnahmen: Die Icons werden für Screenreader erreichbar gemacht und passend ausgezeichnet.
Unpassende und fehlende Strukturelemente
- Beschreibung
- Es gibt unpassende Strukturelemente.
- Absätze wurden durch leere Zeilen erstellt.
- Manche Inhalte stehen in gar keinen Strukturelementen.
- Maßnahmen: Die Strukturelemente werden entfernt, korrigiert oder hinzugefügt.
Nicht sichtbare Labels
- Beschreibung: Es gibt Labels, die visuell nicht sichtbar sind.
- Maßnahmen: Die Labels werden sichtbar gemacht.
Nicht-versteckte Inhalte
- Beschreibung:
- Es gibt dekorative Inhalte, wie Trennlinien, die nicht vor dem Screenreader versteckt werden.
- Pflichtfeld-Hinweise sind nicht vor dem Screenreader versteckt.
- Maßnahmen: Dekorative Inhalte und Pflichtfeld-Hinweise werden vor dem Screenreader versteckt.
Unzureichende Kontraste
- Beschreibung: Es gibt unzureichende Kontraste.
- Maßnahmen: Die Kontraste werden erhöht.
Nicht barrierefreie Dokumente
- Beschreibung: Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader.
- Maßnahme: Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden überarbeitet und zugänglich gemacht.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
Stabsstelle Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
pressestelle@stadt-muehlheim.de
Sie können uns eine Barriere auch über das Formular "Barriere melden" mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, der mit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2902
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de