Fachbereich V - Jugend und Soziales

Unter dem kurzen Titel FB V „Jugend und Soziales" sind alle sozialen Aufgaben einer Kommune zusammengefasst. Der Fachbereich beinhaltet folgende Aufgaben:

Soziale Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Seniorenberatung, Seniorenwohnungen, Rentenberatung, Behindertenberatung, Sozial- und Konfliktberatung, Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort beziehungsweise Betreuung an Schulen) sowie die städtische Jugendpflege mit dem Jugendzentrum.

Der Fachbereich Jugend und Soziales umfasst die folgenden Sachgebiete: