Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsbeschreibung
Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Voraussetzungen
- Die Gültigkeit Ihres Ausweises läuft demnächst ab.
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Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass oder alter Personalausweis
- falls kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainPersonalausweis für Kinder unter 16 Jahre (nicht ausweispflichtige Personen):
Zur Beantragung eines Personalausweises, benötigen wir die Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
Falls nur ein Elternteil bei Beantragung anwesend sein kann, so genügt die Vorlage einer schriftlichen Erklärung und ein gültiges Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils.
Eine entsprechende Einverständniserklärung können Sie sich unter dem beigefügten Link herunterladen.
Eine Sorgerechtserklärung ist vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Welches Ausweisdokument beantrage ich zukünftig für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU, ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Über die jeweiligen Einreisebestimmungen im Ausland, informiert die Internetpräsenz des „Auswärtigen Amtes“.
Hinweis zum biometrischen Passbild:
Seit dem 1. Mai 2025 ist das Verfahren digitalisiert.
Passbilder (zertifiziert durch das BSI mit QR-Code) werden im Zentralen Bürger-Service gegen Gebühr angefertigt.
Entwickelte Bilder (Fotografien) können künftig nicht mehr verarbeitet werden.
Hinweis zur Namensänderung bzw. Namensführung:
Zur Eintragung akademischer Grade als Bestandteil der Namensführung, müssen entsprechende Nachweise vorliegen, sofern diese Eintragung erstmalig erfolgt.Standesamtliche Urkunden müssen im Original vorliegen (bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung).
Der Zentrale Bürger-Service empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, im Blick auf bevorstehende Reisezeiten, die Gültigkeit aller Ausweisdokumente zu überprüfen. Erfahrungsgemäß kommt es vor und während der Ferienzeiten auch zu entsprechend längeren Wartezeiten.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 37,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür antragstellende Personen ab 24 JahrenGebühr: 22,80 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür antragstellende Personen unter 24 JahrenGebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür den vorläufigen PersonalausweisGebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am HauptwohnsitzGebühr: 30,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandAbgabe: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Abgabe: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn die antragstellende Person über 16 Jahre alt istSpezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainWir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Ausweises beantragen. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen
Geltungsdauer: 6 Jahre
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen
Geltungsdauer: 10 Jahre
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Den Online-Ausweis können Sie auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Anträge / Formulare