Reisepass mit 48 Seiten beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
- Reisepass
- Personalausweis
- Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainReisepass für minderjährige Personen:
Zur Beantragung eines Reisepasses, benötigen wir die Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
Falls nur ein Elternteil bei Beantragung anwesend sein kann, so genügt die Vorlage einer schriftlichen Erklärung und ein gültiges Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils.
Eine entsprechende Einverständniserklärung können Sie sich unter dem beigefügten Link herunterladen.
Eine Sorgerechtserklärung ist vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Welches Reisedokument beantrage ich zukünftig für mein Kind?
Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU, ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Über die jeweiligen Einreisebestimmungen im Ausland, informiert die Internetpräsenz des „Auswärtigen Amtes“.
Hinweis zum biometrischen Passbild:
Seit dem 1. Mai 2025 ist das Verfahren digitalisiert.
Passbilder (zertifiziert durch das BSI mit QR-Code) werden im Zentralen Bürger-Service gegen Gebühr angefertigt.
Entwickelte Bilder (Fotografien) können künftig nicht mehr verarbeitet werden.
Hinweis zur Namensänderung bzw. Namensführung:
Zur Eintragung akademischer Grade als Bestandteil der Namensführung, müssen entsprechende Nachweise vorliegen, sofern diese Eintragung erstmalig erfolgt.Standesamtliche Urkunden müssen im Original vorliegen (bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung).
Der Zentrale Bürger-Service empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, im Blick auf bevorstehende Reisezeiten, die Gültigkeit aller Ausweisdokumente zu überprüfen. Erfahrungsgemäß kommt es vor und während der Ferienzeiten auch zu entsprechend längeren Wartezeiten.
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bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 59,50 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlReisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.Gebühr: 91,50 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlReisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen unter 24 Jahren.Gebühr: 92,00 €Vorkasse: Jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlReisepass mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 124,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.htmlReisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen ab 24 Jahren.Gebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainWir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Personen unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für Personen ab 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Reisepass mit 48 Seiten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 2 Wochen dauert.
Frist: 2 Wochen
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren.
Frist: 3 Werktage
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Kurztext
- für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden
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Reisepass kann im Bürgeramt an Wohnort beantragt werden
- bei mehreren Wohnsitzen: Beantragung am Hauptwohnsitz
- wird Reisepass kurzfristig benötigt: Beantragung im Expressverfahren mit zusätzlichen Kosten
Weiterführende Informationen
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
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