Privatanzeige von Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Leistungsbeschreibung

    Falsch abgestellte Fahrzeuge behindern häufig den Verkehrsfluss, gefährden andere Verkehrsteilnehmer oder beeinträchtigen den öffentlichen Raum. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung – wie z. B. Parken auf Gehwegen, in Feuerwehrzufahrten oder an anderen verbotenen Stellen – zur Anzeige zu bringen.

    Damit eine Anzeige geprüft und ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann, ist das entsprechende Formular auszufüllen. 

    Anonyme oder unvollständige Anzeigen können nicht bearbeitet werden.

    Private Anzeigen können per E-Mail oder postalisch an das Ordnungsamt übermittelt werden.

  • Anträge / Formulare


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