Wohnung Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie innerhalb von Mühlheim am Main eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich beim Zentralen Bürger-Service ummelden.
Ummeldung durch bevollmächtigte Personen:
Mit der Ummeldung können auch Dritte Personen durch Vollmacht beauftragt werden.Hinweis zur Meldepflicht:
Personen ab dem 16. Lebensjahr üben die Meldepflicht selbst aus. Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern muss für eine Änderung des Hauptwohnsitzes ggf. eine Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils vorgelegt werden.
Terminvereinbarung mit dem Zentralen Bürger-Service:
Für An-, Ab- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes benötigen Sie einen Termin, den Sie unter nachfolgendem Link vereinbaren können.Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis / Reisepass
- Identitätsausweis und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Wohnungsgeberbestätigung
- Für minderjährige Kinder: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde im Original
- Für betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
Grundsätzlich müssen bei melderechtlichen Vorgängen, die mit Vollmacht erledigt werden, der Ausweis/Reisepass der vollmachtgebenden und der bevollmächtigten Person sowie ein entsprechend ausgefülltes und durch die meldepflichtige Person unterzeichnetes Meldeformular vorliegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie innerhalb von Mühlheim am Main eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Zentralen Bürger-Service ummelden.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Hinweis zu Fahrzeugscheinänderungen bei An- und Ummeldung:
Bei einem Umzug innerhalb des Kreises Offenbach können Sie die Adresse auf dem Kfz-Schein im Zentralen Bürger-Service ändern lassen. Wenn im Fahrzeugschein bereits eine Änderung mit Aufkleber erfolgt ist, müssen Sie sich an die Kfz.-Zulassungsstelle wenden.
Die Gebühr beträgt 11,10 €.
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Anträge / Formulare