Wohnung Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie innerhalb von Mühlheim am Main eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich beim Zentralen Bürger-Service ummelden.
Ummeldung durch bevollmächtigte Personen:
Mit der Ummeldung können auch dritte Personen durch Vollmacht beauftragt werden.Hinweis zur Meldepflicht:
Personen ab dem 16. Lebensjahr üben die Meldepflicht selbst aus. Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern muss für eine Änderung des Hauptwohnsitzes ggf. eine Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils vorgelegt werden.
Online-Dienst zur Ummeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von Mühlheim am Main:
Sie sind innerhalb von Mühlheim am Main umgezogen? Erledigen Sie dies online, kostenlos und ohne persönliches Erscheinen im Zentralen Bürger-Service. Genaue Informationen hierzu finden Sie im nachfolgenden Link:- Elektronische Wohnsitzanmeldung
Anmeldung und Ummeldung zum Haupt- oder alleinigen Wohnsitz
- Elektronische Wohnsitzanmeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:- Personalausweis / Reisepass
- Identitätsausweis und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Wohnungsgeberbestätigung
- Für minderjährige Kinder: Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde im Original
- Für betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils eines minderjährigen Kindes, bei getrennt lebenden Eltern.
Grundsätzlich müssen bei melderechtlichen Vorgängen, die mit Vollmacht erledigt werden, der Ausweis/Reisepass der vollmachtgebenden und der bevollmächtigten Person sowie ein entsprechend ausgefülltes und durch die meldepflichtige Person unterzeichnetes Meldeformular vorliegen.
Voraussetzung zur Nutzung des elektronischen Meldeverfahrens im Online-Dienst:
• Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
• Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.- Elektronische Wohnsitzanmeldung
Anmeldung und Ummeldung zum Haupt- oder alleinigen Wohnsitz
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie innerhalb von Mühlheim am Main eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Zentralen Bürger-Service ummelden.
Rechtsgrundlage
- § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Bundesmeldegesetz (BMG) § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Weiterführende Informationen
Hinweis zu Fahrzeugscheinänderungen bei An- und Ummeldung:
Bei einem Umzug innerhalb des Kreises Offenbach können Sie die Adresse auf dem Kfz-Schein im Zentralen Bürger-Service ändern lassen. Wenn im Fahrzeugschein bereits eine Änderung mit Aufkleber erfolgt ist, müssen Sie sich an die Kfz.-Zulassungsstelle wenden.
Die Gebühr beträgt 11,10 €.
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Anträge / Formulare