Änderung technischer Fahrzeugdaten

  • Leistungsbeschreibung

    Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist. Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden:

    • Änderung der Fahrzeugart 
    • Änderung von Hubraum oder Leistung
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit 
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen 
    • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast 
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern 
    • Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

    Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilgenehmigung vermerkt.

    Technische Änderungen müssen in einer Reihe von Fällen (wie z.B. die Umschlüsselung eines Fahrzeugs) von der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden. Bei einer Verbesserung der erreichten Abgasnorm wirkt sich die Verbesserung erst mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere auf die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer aus. 


    Werden Änderungen vorgenommen, durch die

    a) die in der (allgemeinen) Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    c) das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird erlischt auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und ist bei der Zulassungsbehörde neu zu beantragen  

    Um eine neue Betriebserlaubnis zu erlangen muss ein Antrag beim Landkreis MarburgBiedenkopf gestellt werden.

    TIPP: Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. 

  • Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Berichtigung der Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls der Antrag auf Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis sind bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

  • Voraussetzungen

    Soweit ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich ist: Vorführung des Fahrzeugs bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, der den ordnungsgemäßen Ein-, An- oder Ausbau durch ein Gutachten bestätigt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 
    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug 
    • Personalausweis oder Reisepass oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

    Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen. 

    zusätzlich: 

    bei technischen Änderungen 

    • Sachverständigengutachten beziehungsweise Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS) 
    • Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS) 
    • Nachweis über die Hauptuntersuchung

    bei Änderung der Schadstoffklasse: 

    • Einbaubescheinigung der Werkstatt 
    • Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem

    bei Nachrüstung des Kat: 

    • Einbaubescheinigung für den KAT und die ABE des KAT
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für die Eintragung der technischen Änderung bei der Zulassungsbehörde beträgt je nach vorhandenen Fahrzeugpapieren (alte oder neue EU - Papiere) zwischen 12,00 € und 25,00 €. Es fallen außerdem Kosten bei Überwachungsorganisationen für die Begutachtung des Fahrzeugs an.

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende