Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Rechtsgrundlage
Leistungsbeschreibung
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 6 Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:
- es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder eine Einzelgenehmigung beziehungsweise Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
- für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen (Hauptuntersuchungsbericht) und
- es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bestehen.
Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren.
Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt:
- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainWenn kein Wohnsitz im Inland vorhanden ist, muss eine Empfangsberechtigung abgegeben werden. Hierzu muss sich eine natürliche Person, wohnhaft im Landkreis Offenbach, bereit erklären die Haftung für die im Ausland wohnhafte antragsstellende Person zu übernehmen. Die beiden Personen müssen persönlich vor Ort sein und beide Namen mit der Anschrift des Empfangsberechtigten werden in die Zulassungsbescheinigung Teil I gedruckt. Eine schriftliche Bevollmächtigung an eine dritte Person ist hier nicht möglich.
Die Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.
Verfahrensablauf
Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:
- Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person nennen.
Voraussetzungen
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Sie benötigen das Fahrzeug für:
- eine Probefahrt, auf der Sie die Gebrauchsfähigkeit feststellen und nachweisen können oder
- eine Überführungsfahrt, um das Fahrzeug an einen anderen Ort zu bringen.
- Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
- Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug nachweisen.
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Für das Fahrzeug muss eine:
- EG-Typgenehmigung,
- Einzelgenehmigung oder
- Betriebserlaubnis vorliegen.
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Für das Fahrzeug muss während des gesamten Gültigkeitszeitraums eine:
- gültige Hauptuntersuchung und
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gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
nachgewiesen werden.
- Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen.
Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.
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Sie benötigen das Fahrzeug für:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main- Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
- Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Die bevollmächtigte Person muss das für sie zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original oder als Kopie von beiden Seiten
- HU-Bericht im Original oder als Kopie
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 6 aufeinander folgende Tage gültig.
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Kennzeichen und der Fahrzeugschein müssen der Zulassungsbehörde nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit. Falls Sie binnen der Frist für die Kurzzeitkennzeichen Ihr Fahrzeug endgültig zulassen möchten, sind die Schilder und der Schein für die Überführung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main§ 16 Abs. 1 und 2 Fahrzeugzulassungsverordnung
Anträge / Formulare