Personalausweis erstmalig beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

    Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.

    Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.

    Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:

    • Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
      • außer: Anschrift, Größenangabe
    • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.

    Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

  • Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben
    • in Deutschland gemeldet sind
    • kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Personalausweis für Kinder unter 16 Jahre (nicht ausweispflichtige Personen):
    Zur Beantragung eines Personalausweises, benötigen wir die Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
    Falls nur ein Elternteil bei Beantragung anwesend sein kann, so genügt die Vorlage einer schriftlichen Erklärung und ein gültiges Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils.
    Eine entsprechende Einverständniserklärung können Sie sich unter Anträge/Formulare herunterladen.
    Eine Sorgerechtserklärung ist vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. 

    Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
    Welches Ausweisdokument beantrage ich zukünftig für mein Kind?
    Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU, ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
    Über die jeweiligen Einreisebestimmungen im Ausland, informiert die Internetpräsenz des „Auswärtigen Amtes“.

    Hinweis zum biometrischen Passbild:
    Seit dem 1. Mai 2025 ist das Verfahren digitalisiert.
    Passbilder (zertifiziert durch das BSI mit QR-Code) werden im Zentralen Bürger-Service gegen Gebühr angefertigt.
    Entwickelte Bilder (Fotografien) können künftig nicht mehr verarbeitet werden.

    Hinweis zur Namensänderung bzw. Namensführung:
    Zur Eintragung akademischer Grade als Bestandteil der Namensführung, müssen entsprechende Nachweise vorliegen, sofern diese Eintragung erstmalig erfolgt.

    Standesamtliche Urkunden müssen im Original vorliegen (bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung).

    Der Zentrale Bürger-Service empfiehlt allen Einwohnerinnen und Einwohnern, im Blick auf bevorstehende Reisezeiten, die Gültigkeit aller Ausweisdokumente zu überprüfen. Erfahrungsgemäß kommt es vor und während der Ferienzeiten auch zu entsprechend längeren Wartezeiten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Personalausweis unter 24 Jahren       22,80 €

    Personalausweis ab 24 Jahren            37,00 €

    Vorläufiger Personalausweis               10,00 €

    Biometrisches Passbild                          6,00 €

    Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

Zentraler Bürger-Service:

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