Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel:
- Adoption
- Vornamenssortierung
- Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre alt sind oder älter.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin beziehungsweise. Fotograf
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
- falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainPersonalausweis für Kinder unter 16 Jahre (nicht ausweispflichtige Personen):
Zur Beantragung eines Personalausweises, benötigen wir die Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
Falls nur ein Elternteil bei Beantragung anwesend sein kann, so genügt die Vorlage einer schriftlichen Erklärung und ein gültiges Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils.
Eine entsprechende Einverständniserklärung können Sie sich unter dem beigefügten Link herunterladen.
Eine Sorgerechtserklärung ist vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Welches Ausweisdokument beantrage ich zukünftig für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU, ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Über die jeweiligen Einreisebestimmungen im Ausland, informiert die Internetpräsenz des „Auswärtigen Amtes“.
Hinweis zum biometrischen Passbild:
Seit dem 1. Mai 2025 ist das Verfahren digitalisiert.
Passbilder (zertifiziert durch das BSI mit QR-Code) werden im Zentralen Bürger-Service gegen Gebühr angefertigt.
Entwickelte Bilder (Fotografien) können künftig nicht mehr verarbeitet werden.
Hinweis zur Namensänderung bzw. Namensführung:
Zur Eintragung akademischer Grade als Bestandteil der Namensführung, müssen entsprechende Nachweise vorliegen, sofern diese Eintragung erstmalig erfolgt.Standesamtliche Urkunden müssen im Original vorliegen (bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung).
Der Zentrale Bürger-Service empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, im Blick auf bevorstehende Reisezeiten, die Gültigkeit aller Ausweisdokumente zu überprüfen. Erfahrungsgemäß kommt es vor und während der Ferienzeiten auch zu entsprechend längeren Wartezeiten.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 37,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür antragstellende Personen ab einschließlich 24 JahrenGebühr: 22,80 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür antragstellende Personen unter 24 JahrenGebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlfür den vorläufigen PersonalausweisGebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger BehördeGebühr: 30,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandGebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse bei Antragstellern über 16 JahrenSpezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainPersonalausweis unter 24 Jahren 22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahren 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Biometrisches Passbild 6,00 €
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.
Anträge / Formulare