Vorkaufsrecht

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Übertragung von Grundstücken hat die Stadt Mühlheim in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Alle notariell beurkundeten Grundstückskaufverträge werden der Stadt Mühlheim am Main von den notariell arbeitenden Personen vorgelegt. Anschließend wird geprüft, ob ein Vorkaufsrecht besteht. Nach Abschluss der Prüfung erhält die notariell arbeitende Person eine offizielle Erklärung der Stadt Mühlheim am Main darüber, ob das Vorkaufsrecht besteht oder ob auf dessen Ausübung verzichtet wird.


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