Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
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bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
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gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
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bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainPersonalausweis für Kinder unter 16 Jahre (nicht ausweispflichtige Personen):
Zur Beantragung eines Personalausweises, benötigen wir die Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile.
Falls nur ein Elternteil bei Beantragung anwesend sein kann, so genügt die Vorlage einer schriftlichen Erklärung und ein gültiges Ausweisdokument des nicht vorsprechenden Elternteils.
Eine entsprechende Einverständniserklärung können Sie sich unter dem beigefügten Link herunterladen.
Eine Sorgerechtserklärung ist vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Welches Ausweisdokument beantrage ich zukünftig für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele außerhalb der EU, ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Über die jeweiligen Einreisebestimmungen im Ausland, informiert die Internetpräsenz des „Auswärtigen Amtes“.
Hinweis zum biometrischen Passbild:
Seit dem 1. Mai 2025 ist das Verfahren digitalisiert.
Passbilder (zertifiziert durch das BSI mit QR-Code) werden im Zentralen Bürger-Service gegen Gebühr angefertigt.
Entwickelte Bilder (Fotografien) können künftig nicht mehr verarbeitet werden.
Hinweis zur Namensänderung bzw. Namensführung:
Zur Eintragung akademischer Grade als Bestandteil der Namensführung, müssen entsprechende Nachweise vorliegen, sofern diese Eintragung erstmalig erfolgt.Standesamtliche Urkunden müssen im Original vorliegen (bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung).
Der Zentrale Bürger-Service empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, im Blick auf bevorstehende Reisezeiten, die Gültigkeit aller Ausweisdokumente zu überprüfen. Erfahrungsgemäß kommt es vor und während der Ferienzeiten auch zu entsprechend längeren Wartezeiten.
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Identitätsnachweis, zum Beispiel
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main
Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 €Personalausweis ab 24 Jahren 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Biometrisches Passbild 6,00 €
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und "Passfotos" auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Anträge / Formulare