Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Leistungsbeschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainSollten Sie beim Ausfüllen der Anträge Fragen und Probleme haben, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich. Auch wenn Sie bereits Leistungen erhalten, können wir bei Folgeanträgen oder vorhandenen Problemen helfen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main- Sie stellen einen Antrag auf Übernahme der KiTa-Kosten bei dem Kreis Offenbach.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise für die Übernahme der KiTa-Kosten bei dem Kreis Offenbach ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Bedarf und errechnet Ihre Bedarfe.
- Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Bedarf und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Wurde Ihr Bedarf bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dazu ist eine Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben können.
- Wurde Ihr Bedarf bewilligt, erfolgt die Kostenübernahme durch Direktzahlungen an die Stadt Mühlheim am Main.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main- Das Netto-Jahreseinkommen ist nachzuweisen durch Vorlage
- der letzten 12 Lohn-/Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers vor Antragstellung,
- bei Selbständigen die Gewinn- und Verlustrechnung der letzen 12 Monate,
- Einkommenssteuerbescheide aus dem Vorjahr,
- des derzeit aktuell gültigen Sozialgeld-/Arbeitslosengeld-/ oder Unterhaltsgeld-Bescheides.
- Der Unterhalt des Kindesvaters und des Ehegattenunterhaltes muss durch Kopie der Unterhaltsvereinbarung belegt werden. Erhalten Sie Unterhaltsvorschuss vom Kreisjugendamt, benötigen wir eine Kopie des Unterhaltsvorschussgeldbescheids (UVG).
- Fahrtkosten mit dem eigenen PKW können nur dann anerkannt werden, wenn durch Schichtdienst oder ungünstige Verkehrsmittel die Nutzung des eigenen PKW´s notwendig ist.
- Versicherungsbeiträge sind unbedingt durch die derzeit aktuelle Beitragsrechnung nachzuweisen. Kontoauszüge werden nicht anerkannt. Keinesfalls können Versicherungsbeiträge für den PKW anerkannt werden.
- Kosten der Unterkunft werden durch Vorlage des Mietvertrages nachgewiesen bzw. der Nachweis über die aktuelle Mieterhöhung. Miete und Nebenkosten sind getrennt aufzuführen. Nicht berücksichtigt wird der Verbrauch von Heizung, Strom und Warmwasser. Hypotheken/Zinsen können nur für ein selbstbewohntes Haus/Eigenheim bis zur Höhe des Zinsanteils, maximal aber des Höchstbetrages der derzeit aktuellen Wohngeldtabelle anerkannt werden. Diese Höchstgrenze gilt auch für die Miete.
- Kredite und andere Belastungen sind durch Vorlage des Kreditvertrages, aus dem der Nettokreditbeitrag (Nennbetrag), Zinssatz, Laufzeit, Ratenzahlung und Verwendungszweck zu entnehmen sind. Es können nur Kredite berücksichtigt werden, die der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen. Es werden grundsätzlich nur die Zinsen, nicht die Tilgung angerechnet.
- Das Netto-Jahreseinkommen ist nachzuweisen durch Vorlage
Anträge / Formulare