Kfz-Zulassung: Umschreibung innerhalb des Kreises Offenbach

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf einen neuen Haltenden anmelden möchten, dann müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt eine Umschreibung beantragen. Der Antrag ist durch die Fahrzeughaltende Person oder eine schriftlich bevollmächtigte Vertretung zu stellen. 

    Hinweis: 

    Seit dem 1. Oktober 2019 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme, das bedeutet: ist das erworbene Fahrzeug noch zugelassen, können die bisherigen Kennzeichen bei der Umschreibung beibehalten werden. Dies ist jedoch auf das Fahrzeug bezogen und endet mit der Außerbetriebsetzung.

    Seit 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden bei der jeweils nächsten Befassung der Zulassungsbehörde auf die neuen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) umgestellt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
    • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II 
    • oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis 
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I 
    • Versicherungsbestätigungsnummer (EVB) des Haftpflichtversicherers 
    • Sepa-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung

      zusätzlich bei Beantragung: 

      durch Vertreter:

      Wenn Sie einen Dritten mit der Ummeldung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen. Das Sepa-Lastschriftmandat muss ebenfalls ausgefüllt und vom Fahrzeughalter unterschrieben mitgebracht werden.

      bei Zulassung auf Minderjährige: 
    • die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage deren Personalausweise 
    • Persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten erforderlich

      für Firmen (GmbH, AG, OHG): 
    • Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich)
    • Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich)
    • Vollmacht des Geschäftsführers mit Ausweiskopie oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers

      für Vereine: 
    • Auszug aus dem Vereinsregister; 
    • Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden

      für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts: 
    • komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag vorlegen); 
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)  
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt zwischen 20,00 € und 60,00 €. 

  • Anträge / Formulare


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