Pacht und Mieten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Mühlheim am Main ist Eigentümerin zahlreicher Flächen im Stadtgebiet. Dabei handelt es sich einerseits um Wald- und Erholungsflächen sowie landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke, andererseits um Grundstücke, auf denen sich öffentlich genutzte Gebäude oder Wohnungen befinden.


    Pachten

    Soweit vorhanden, können Privatpersonen Grundstücke für eine bestimmte Nutzung (z.B. Landwirtschaft) pachten. Ein Landwirt erhält beispielsweise gegen Zahlung eines Pachtzinses die Möglichkeit, den entsprechenden Acker zu bewirtschaften und einen Ertrag zu erzielen. Hierzu wird ein entsprechender Pachtvertrag geschlossen. Des Weiteren hat die Stadt etliche Verträge mit Vereinen abgeschlossen, welche diese Flächen für ihre Zwecke entsprechend nutzen. Von der Liegenschaftsverwaltung werden bei Bedarf auch Pachtverträge über die öffentliche Nutzung privater Grundstücke abgeschlossen.


    Mieten

    Die Liegenschaftsverwaltung ist für die Vermietung der sich in städtischen Gebäuden und Einrichtung befindlichen Räumlichkeiten und Wohnungen zuständig. Von hier erfolgt der Abschluss der Mietverträge sowie die Berechnung und Abrechnung der Mietnebenkosten.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende