Übermittlungssperre

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben die Möglichkeit auf Antrag die Übermittlung Ihrer Daten (z.B. für Alters- und Ehejubiläumsdaten, etc.) zu sperren. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Bundespersonalausweises oder Reisepasses bei.

    Bitte beachten Sie, dass eine Sperre für Alters- und Ehejubiläumsdaten immer für beide Ehegatten gültig ist.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?


Zentraler Bürger-Service:
Falls Sie zur Beantragung persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen des Zentralen Bürger-Service. Diesen können Sie hier buchen:

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Zuständige Mitarbeitende