Übermittlungssperre
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit auf Antrag die Übermittlung Ihrer Daten (z.B. für Alters- und Ehejubiläumsdaten, etc.) zu sperren. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bitte legen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Bundespersonalausweises oder Reisepasses bei.
Bitte beachten Sie, dass eine Sperre für Alters- und Ehejubiläumsdaten immer für beide Ehegatten gültig ist.
Anträge / Formulare