Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Leistungsbeschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
- Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainSofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainFür diese Ausnahmegenehmigung wird keine Gebühr erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare