Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Altersgrenze erreicht hat (je nach Einzelfall 65 Jahre und älter) oder als Erwachsener aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll – wie die Hilfe zum Lebensunterhalt – den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Das betrifft insbesondere die Kosten für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie etwa Telefon, Zeitung oder den Konzertbesuch.

    Leistung für Heimbewohner
    Leben die Betroffenen in einem Pflege-, Behinderten- oder Seniorenheim, so erhalten sie einen Betrag für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Berechnungsgrundlage sind die durchschnittlichen Kosten eines Einpersonenhaushaltes im Bereich des jeweiligen Trägers.

    Umfang der Grundsicherung

    Die Höhe der Leistung hängt von der Bedürftigkeit ab, eigenes Einkommen und Vermögen hat die zuständige Stelle bei der Berechnung zu berücksichtigen.

    Angehörige werden bei der Grundsicherung (im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt) nur dann für etwaige Unterhaltsverpflichtungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000,00 Euro liegt. Eine so genannte Erbenhaftung hat der Gesetzgeber ausgeschlossen, die Erben sind somit nicht verpflichtet, entstandene Kosten der Grundsicherung zurückzuerstatten.

    Diese Regelungen sollen es Betroffenen erleichtern, die Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Bedürftigkeit

    Die Betroffenen müssen bedürftig sein, das heißt ihr Einkommen und Vermögen (beziehungsweise das ihres Ehegatten/Lebensgefährten) reicht nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.

    Haben die Hilfebedürftigen unterhaltspflichtige Eltern oder Kinder, darf deren jährliches Einkommen 100.000,00 Euro nicht übersteigen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Ältere Menschen fühlen sich in ihrer vertrauten Umgebung am wohlsten und möchten solange wie möglich selbstständig und auch selbstbestimmt leben. Mobilitätseinschränkungen, chronische und Demenzerkrankungen, besonders im hohen Alter, erfordern entsprechende Unterstützung innerhalb der Familie oder durch Servicedienste und Einrichtungen. Besonders alleinlebende ältere Menschen, aber auch helfende Angehörige sind mit der täglichen Organisation der Hilfe und Pflege oftmals überfordert. Dann sind Informationen und kompetente Beratungen sehr gefragt.

    Die Seniorenberatung der Stadt Mühlheim am Main bietet seit mehr als 25 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für ratsuchende ältere Menschen und deren Angehörige mit einem konkreten Versorgungsbedarf. Bei Fragestellungen und Problemlagen außerhalb der Seniorenberatung wird der Kontakt zu weiteren diesbezüglichen Stellen hergestellt.

    Ob Freizeit-/Kulturangebote, Informationsmaterial oder Unterstützungsbedarf, die Seniorenberatung ist neutral, vertraulich, kostenfrei und Träger übergreifend.

    Das Spektrum der Aufgaben und Beratung umfasst im Wesentlichen:

    • Allgemeine Altersfragen
    • Pflegeversicherung und ihre Leistungen, Hilfen bei der Antragstellung
    • Ambulante häusliche Versorgungsformen (z. B. Entlastende und Haushaltshilfen)
    • Übergang in ein Pflegeheim

    Bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz kann Sie der AOK-Pflegeheimnavigator unterstützen.

    • Finanzielles

    Antragshilfen zur Grundsicherung im Alter SGB XII, Hilfe zur Pflege in und außerhalb von Einrichtungen:
    Leistungsträger ist der Kreis Offenbach, Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach.

    • Kontaktvermittlung zu den zuständigen Behörden und sozialen Diensten
    • Vorsorge, Betreuungs- und Patientenverfügung

    Nach vorheriger Terminvereinbarung finden die Beratungen in Form von Sprechstunden im Rathaus statt. Hausbesuche sind auf Anfrage möglich.

  • Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Um Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie als Betroffene/r oder dessen gesetzlicher Vertreter einen schriftlichen Antrag stellen.

    Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, Vordrucke und Merkblätter stehen je nach Angebot der Behörde auch im Internet bereit (Abruf über "Formulare/Online-Dienste" in der rechten Randspalte oder auf Anfrage bei der zuständigen Stelle).
    Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
    Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.

    Prüfung der Erwerbsunfähigkeit

    Falls zu klären ist, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, setzt sich die zuständige Stelle mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

  • Weiterführende Informationen


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind der örtliche und der überörtliche Träger der Sozialhilfe.

Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

Kreis Offenbach
Fachdienst SGB XII, Asyl und
sonstige soziale Leistungen
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende