Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Leistungsbeschreibung
Wer die Altersgrenze erreicht hat (je nach Einzelfall 65 Jahre und älter) oder als Erwachsener aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll – wie die Hilfe zum Lebensunterhalt – den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Das betrifft insbesondere die Kosten für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie etwa Telefon, Zeitung oder den Konzertbesuch.Leistung für Heimbewohner
Leben die Betroffenen in einem Pflege-, Behinderten- oder Seniorenheim, so erhalten sie einen Betrag für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Berechnungsgrundlage sind die durchschnittlichen Kosten eines Einpersonenhaushaltes im Bereich des jeweiligen Trägers.Umfang der Grundsicherung
Die Höhe der Leistung hängt von der Bedürftigkeit ab, eigenes Einkommen und Vermögen hat die zuständige Stelle bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Angehörige werden bei der Grundsicherung (im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt) nur dann für etwaige Unterhaltsverpflichtungen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000,00 Euro liegt. Eine so genannte Erbenhaftung hat der Gesetzgeber ausgeschlossen, die Erben sind somit nicht verpflichtet, entstandene Kosten der Grundsicherung zurückzuerstatten.
Diese Regelungen sollen es Betroffenen erleichtern, die Hilfe in Anspruch zu nehmen.
BedürftigkeitDie Betroffenen müssen bedürftig sein, das heißt ihr Einkommen und Vermögen (beziehungsweise das ihres Ehegatten/Lebensgefährten) reicht nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Haben die Hilfebedürftigen unterhaltspflichtige Eltern oder Kinder, darf deren jährliches Einkommen 100.000,00 Euro nicht übersteigen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainÄltere Menschen fühlen sich in ihrer vertrauten Umgebung am wohlsten und möchten solange wie möglich selbstständig und auch selbstbestimmt leben. Mobilitätseinschränkungen, chronische und Demenzerkrankungen, besonders im hohen Alter, erfordern entsprechende Unterstützung innerhalb der Familie oder durch Servicedienste und Einrichtungen. Besonders alleinlebende ältere Menschen, aber auch helfende Angehörige sind mit der täglichen Organisation der Hilfe und Pflege oftmals überfordert. Dann sind Informationen und kompetente Beratungen sehr gefragt.
Die Seniorenberatung der Stadt Mühlheim am Main bietet seit mehr als 25 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für ratsuchende ältere Menschen und deren Angehörige mit einem konkreten Versorgungsbedarf. Bei Fragestellungen und Problemlagen außerhalb der Seniorenberatung wird der Kontakt zu weiteren diesbezüglichen Stellen hergestellt.
Ob Freizeit-/Kulturangebote, Informationsmaterial oder Unterstützungsbedarf, die Seniorenberatung ist neutral, vertraulich, kostenfrei und Träger übergreifend.
Das Spektrum der Aufgaben und Beratung umfasst im Wesentlichen:
- Allgemeine Altersfragen
- Pflegeversicherung und ihre Leistungen, Hilfen bei der Antragstellung
- Ambulante häusliche Versorgungsformen (z. B. Entlastende und Haushaltshilfen)
- Übergang in ein Pflegeheim
Bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz kann Sie der AOK-Pflegeheimnavigator unterstützen.
- Finanzielles
Antragshilfen zur Grundsicherung im Alter SGB XII, Hilfe zur Pflege in und außerhalb von Einrichtungen:
Leistungsträger ist der Kreis Offenbach, Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen, Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach.- Kontaktvermittlung zu den zuständigen Behörden und sozialen Diensten
- Vorsorge, Betreuungs- und Patientenverfügung
Nach vorheriger Terminvereinbarung finden die Beratungen in Form von Sprechstunden im Rathaus statt. Hausbesuche sind auf Anfrage möglich.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Um Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie als Betroffene/r oder dessen gesetzlicher Vertreter einen schriftlichen Antrag stellen.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, Vordrucke und Merkblätter stehen je nach Angebot der Behörde auch im Internet bereit (Abruf über "Formulare/Online-Dienste" in der rechten Randspalte oder auf Anfrage bei der zuständigen Stelle).
Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein.
Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.Prüfung der Erwerbsunfähigkeit
Falls zu klären ist, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, setzt sich die zuständige Stelle mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main