Feststellung einer Behinderung beantragen

Behinderung/Nachteilsausgleich – Feststellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.

    Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

    Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

    • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H – Hilflosigkeit
    • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
    • GL – Gehörlosigkeit
    • BL – Blindheit
    • TBL – Taubblindheit
    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Bei Ihnen wurde eine Erkrankung oder Behinderung festgestellt, die länger als sechs Monate andauern wird? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich diese Erkrankung oder Behinderung durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt am Main, anerkennen zu lassen. Unter Umständen können Sie bestimmte Nachteilsausgleiche wie zum Beispiel Steuererleichterungen und einen Schwerbehindertenausweis in Anspruch nehmen.

    Wenn sich Ihre bereits bestehende Erkrankung oder Behinderung verschlechtert oder eine neue hinzukommt, können Sie dies beim Amt für Versorgung und Soziales durch einen Antrag anerkennen lassen.

    Hierzu sowie zu allen anderen Fragen rund um das Thema Behinderung, Erkrankung und Einschränkung können Sie unseren persönlichen Antrags- und Beratungsservice kostenlos und unverbindlich in Anspruch nehmen.

    Benötigen Sie eine Beratung oder Antragshilfe zur Pflegeversicherung, zu Hilfsmitteln, zu barierrefreiem Bauen und Wohnen, zu Kostenträgern und Zuschüssen oder benötigen Sie einen Gesprächspartner, mit dem Sie Ihre Situation im Alltag oder im Umgang mit Ihrer eigenen Behinderung oder der Behinderung eines Angehörigen besprechen können, unterstützen wir Sie gerne.

    Auch bei der Antragsaufnahme zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) bis 65 Jahre sind wir gerne für Sie da.


  • Voraussetzungen

    • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
    • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
    • Antragsformular der zuständigen Stelle
    • wenn vorhanden:
      • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung) 
      • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
    • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
    • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

  • Bemerkungen


An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung muss schriftlich oder online (in beiden Fällen mit der dazugehörigen und unterschriebenen Einverständniserklärung) bei den Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragt werden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

Allgemeine Sozialberatung:

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