Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
      Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

    Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
    Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main
    • Führungszeugnis für Behörden
    • Gewerbezentralregisterauskunft für Behörden
    • Bescheinigung über Steuersachen
    • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate) 
    • Gesundheitsnachweis - bei Lebensmitteln
    • Abnahme des PKWs bzw. Anhängers vom zuständigen Veterinäramt - bei Lebensmitteln 
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00  für juristische Personen erhoben

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende