Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
-
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauskunft für Behörden
- Bescheinigung über Steuersachen
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate)
- Gesundheitsnachweis - bei Lebensmitteln
- Abnahme des PKWs bzw. Anhängers vom zuständigen Veterinäramt - bei Lebensmitteln
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare