Gewerbeummeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren ummelden.

    • Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Ummeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben.
    • Die für die Ummeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Ummeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/­TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
    • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Ummeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
    • Die für die Ummeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von 36,00 € fällig.  

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende