Standplatzgenehmigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainFür einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag bzw. eine Bewerbung stellen. Bitte reichen Sie Bilder sowie die Größe des Standes ein.
Anträge / Formulare