Standplatzgenehmigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag bzw. eine Bewerbung stellen. Bitte reichen Sie Bilder sowie die Größe des Standes ein.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende