Kindertageseinrichtungen
Leistungsbeschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainÜber unser Elternportal Little Bird melden Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz an.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Die Kosten für den Betreuungsplatz städtischer Kindertageseinrichtungen finden Sie in unserer Änderungssatzung zur Kostenbeitragsordnung.
Rechtsgrundlage
- § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)
- § 25 HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch)
- Änderungssatzung zur Kostenbeitragsordnung Kindertageseinrichtungen
- Kostenbeitragsordnung Kindertageseinrichtungen
- Benutzungsordnung Kindertageseinrichtung
- Satzung Goethe-Kids, Basalto, Markwald-Kids & Rote-Warte-Kids
- Gebührenordnung Goethe-Kids, Basalto, Markwald-Kids & Rote-Warte-Kids
Bemerkungen
Anträge / Formulare