Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainSie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Auf dem Antrag können maximal 6 Fahrzeuge aufgeführt werden, die gemeinsam auf einer Ausnahmegenehmigung aufgeführt werden.
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Gebühren für die Erteilung eines Handwerkerparkausweises belaufen sich auf 305,00 €. Die Gebühren für jedes weitere Original beträgt 161,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Anträge / Formulare