Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

    Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Auf dem Antrag können maximal 6 Fahrzeuge aufgeführt werden, die gemeinsam auf einer Ausnahmegenehmigung aufgeführt werden.

  • Voraussetzungen

    • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
    • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
    • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
    • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Die Gebühren für die Erteilung eines Handwerkerparkausweises belaufen sich auf 305,00 €. Die Gebühren für jedes weitere Original beträgt 161,00 €.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 4 Wochen. 

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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