Eheschließung Vollzug

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Für die Anmeldung der Eheschließung werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Die vorzulegenden Urkunden sind abhängig von den Voraussetzungen, die Ihrerseits vorgegeben werden (z. B. Staatsangehörigkeit, Familienstand, Vorehen, Kinder etc.). Da dies für den Einzelfall sehr individuell ist, setzen Sie sich bitte am besten telefonisch mit uns in Verbindung, damit wir Sie richtig und umfassend informieren können.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 47,00 €
    Vorkasse: Nein
    während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

  • Rechtsgrundlage

    • §104 BGB
    • § 1310 BGB
    • § 1312 BGB
    • § 1896 ff. BGB
    • § 1903 BGB
    • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
    • § 6 PStG
    • § 11 PStG
    • § 13 PStG
    • § 29 PStV
    • Art. 14.1 ff. PStGVwV

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende