Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainEs empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit dem Zentralen Bürger-Service Kontakt aufnehmen und Information einholen, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainFür die Eintragung einer Auskunftssperre müssen triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft gemacht werden.
Die Angaben müssen einer Überprüfung standhalten und die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainJegliche Nachweise, die eine Gefährdung begründen, sind vorzulegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare