Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit dem Zentralen Bürger-Service Kontakt aufnehmen und Information einholen, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Für die Eintragung einer Auskunftssperre müssen triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft gemacht werden.

    Die Angaben müssen einer Überprüfung standhalten und die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Jegliche Nachweise, die eine Gefährdung begründen, sind vorzulegen. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

Zentraler Bürger-Service:
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