Meldebescheinigung
Leistungsbeschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Gebühren für eine Meldebescheinigung betragen 10,00 €.
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Hinweis:
Eine Meldebescheinigung wird gebührenfrei ausgestellt, sofern sie bei einer Behörde (z.B. der Pro Arbeit) zum Zwecke der sozialen Sicherung (z.B. Sozialhilfe, Kindergeld, Wohngeld etc.) vorgelegt werden muss. Eine gebührenfreie Meldebescheinigung kann nicht im Online-Verfahren beantragt werden. Wir bitten um persönliche Vorsprache und um Vorlage eines geeigneten Nachweises zur Gebührenfreiheit (z.B. Bescheid, Schreiben der entsprechenden Behörde).Rechtsgrundlage
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Anträge / Formulare