Entwässerungsgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.
Die Städte und Gemeinden haben in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheiden sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Hessischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Erlaubnispflicht, wenn sich nicht eine Ausnahme von dieser Erlaubnispflicht aus der Indirekteinleiterverordnung ergibt. Die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt darüber Auskunft.Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainFür bestehende und geplante Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) ist ein prüffähiges Entwässerungsgesuch bei der Stadt Mühlheim am Main einzureichen. In den Plänen ist unter anderem darzustellen, an welcher Stelle das Grundstück an die städtische Kanalisation angeschlossen ist, beziehungsweise angeschlossen werden soll. Ferner sind Angaben zur Art und Menge des anfallenden Abwassers zu machen. Weitere Angaben entnehmen Sie dem Merkblatt zum Entwässerungsantrag.
Anträge / Formulare