Kfz: Ordnungswidrigkeiten
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainSollten Sie einen Anhörbogen erhalten haben, könne Sie sich zum Sachverhalt äußern. Ihre Antwort können Sie uns mittels des QR-Codes auf dem Anhörbogen, per E-Mail sowie Online zukommen lassen.
Anträge / Formulare