Melderegisterauskunft Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft
  • Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Die Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister ist gebührenpflichtig.
    Pro Auskunft beträgt die Gebühr 10,00 €.

    Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.

    Wenn Sie eine schriftliche Anfrage stellen, fügen Sie bitte einen entsprechenden Überweisungsbeleg Ihrer Bank anbei. Verrechnungsschecks werden nicht angenommen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

Zentraler Bürger-Service:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen des Zentralen Bürger-Service. Diesen können Sie hier buchen:

 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende