Melderegisterauskunft Erteilung
Leistungsbeschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main
Sie können eine einfache Melderegisterauskunft persönlich, schriftlich oder per Online-Dienst beim Zentralen-Bürger Service beantragen.- Online-Dienst zur Erteilung einer einfachen Auskunft aus dem Melderegister
Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft na §44 des Bundesmeldegesetz.
- Online-Dienst zur Erteilung einer einfachen Auskunft aus dem Melderegister
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainDie Erteilung einer Auskunft aus dem Melderegister ist gebührenpflichtig.
Pro Auskunft beträgt die Gebühr 10,00 €.
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Wenn Sie eine schriftliche Anfrage stellen, fügen Sie bitte einen entsprechenden Überweisungsbeleg Ihrer Bank anbei. Verrechnungsschecks werden nicht angenommen.Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare