Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
    Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
    Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
     

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
    • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“)
    • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
       
    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Die Erteilung eines Fischereischeins erfolgt unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Ebenfalls muss das Zeugnis zur Fischereiprüfung vorliegen, mindestens jedoch ein bereits ausgestellter Fischereischein. Zur Neuausstellung wird ein aktuelles Passbild benötigt.

    Für Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, kann eine Jugendfischereibescheinigung ausgestellt werden. Diese ermöglicht die Fischerei unter der Aufsicht volljähriger Personen, die selbst im Besitz eines Fischereischeins sind. Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache mit einem erziehungsberechtigten Elternteil notwendig.

    Die Jugendfischereibescheinigung verliert seine Gültigkeit spätestens mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres. 

    Terminvereinbarung mit dem Zentralen Bürger-Service:
    Zur Ausstellung eines Fischereischeines benötigen Sie einen Termin, den Sie unter nachfolgendem Link vereinbaren können.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr in EUR

    Fischereiabgabe in EUR

    Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

    10,00

    7,50

    Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

    18,00

    27,00

    Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

    36,00

    50,00

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Fischereischein wird für 1 Jahr, 5 oder 10 Jahre erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.

    Geltungsdauer: 1-10 Jahre

  • Rechtsgrundlage