Rente / Rentenversicherung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Nicht-Mobilität und Distanz ist kein Hindernis – der Rentenantragsservice ist für Sie da!

    Eine digitale Sprechstunde soll und kann zwar nicht jeden Behördengang ersetzen, aber einen Großteil vieler Gespräche können Sie auch bequem von zu Hause aus führen.

    Es ist natürlich möglich, dass Sie für einige Ihrer Behördenangelegenheiten einen Vor-Ort-Termin vereinbaren können. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, Ihren Ansprechpartner persönlich in Ihrem Wohnzimmer zu empfangen - online per Video oder wie gewohnt per Telefon.

    Mit unserer angebotenen Online-Sprechstunde der Rentenantragsservices erreichen Sie Herrn Gustav Kaufmann für die Terminvereinbarung unter der

    Telefonnummer: +49 6108 601-703 oder
    per E-Mail: allgemeine-sozialberatung@stadt-muehlheim.de.

    Die Online-Sprechstunde findet mit der Anwendung Microsoft Teams statt und die jeweiligen Einwahldaten hierzu erhalten Sie nach Ihrer Terminvereinbarung.

    Selbstverständlich richten wir uns nach den Bestimmungen der DSGVO, um Ihre Daten umfangreich zu schützen.

    Fragen und Nutzungsmöglichkeiten zu Teams werden Ihnen unter dem unten stehenden externen Link beantwortet.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.


An wen muss ich mich wenden?

Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei

  • den Rentenversicherungsträgern (Auskunfts- und Beratungsstellen),
  • ihren Versichertenberatern bzw. -ältesten oder
  • den Versicherungsämtern und Gemeindeverwaltungen.

Diese stellen auch die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 1000 4800   erreichen Sie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende