Obdachlosenhilfe

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  • Leistungsbeschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Das Sachgebiet FLOW berät bei drohender Obdachlosigkeit. 

    Die Prävention von Obdachlosigkeit zielt darauf ab, Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen, wie z.B. Mietschulden und bei drohendem Wohnungsverlust, zu schützen und zu unterstützen. Das Aufgabengebiet umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen, die sowohl kurzfristige Hilfen als auch langfristige Lösungen anstreben, um die Lebenssituation der Betroffenen zu stabilisieren.

    Im Zuge der Gefahrenabwehr stehen nur für Menschen, die unvorhergesehen und unfreiwillig obdachlos wurden, Notunterkünfte zur Verfügung. Diese Mehrbetträume verstehen sich nicht als Wohnung. Zum Schutz vor den Elementen dienen sie lediglich als vorübergehende Schlafstätte. 

    Zur Beendigung der Obdachlosigkeit wird die Mitwirkung der Betroffenen aktiviert. 

    Gesetzliche Grundlagen dazu sind: SGB II, SGB XII, AsylblG, HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung), LAG (Landesaufnahmegesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen), Hausordnung in den Gemeinschaftsunterkünften;

    Die Aufgaben der Obdachlosenhilfe umfassen

    • Obdachlosenprävention
    • Aufnahme von Meldungen über drohende Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit
    • Prozessbegleitung bei Mitwirkung
    • Bei vorheriger Absprache mit den Betroffenen - Begleitung bei Zwangsräumungen
    • Notübernachtungsmöglichkeit bei Feststellung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit
    • Temporäre Unterbringung in Notunterkünften 
    • Aufsuchen der Notunterkünfte
    • Bewirtschaftung der Notunterkünfte
    • Keine Vermittlung von Wohnraum
    • Bei Wohnungslosigkeit – Verweis an die Lebens- und Konfliktberatung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung