Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Der Hessische Ministerpräsident gratuliert Ehe- und Altersjubilaren auf Antrag durch eine Glückwunschurkunde zu folgenden Jubiläen:
50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag, sowie zum
90., 95., 100. und jedem weiteren Geburtstag.Zum 65., 70. und zum 75. Hochzeitstag sowie zum 100., 105. und jedem weiteren Geburtstag findet darüber hinaus auf Antrag der Wohnsitzgemeinde eine Ehrung durch den Bundespräsidenten statt.
Weitere Informationen unter folgendem Link:
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainSeit Jahresbeginn 2016 setzt die Stadt Mühlheim am Main das neue Bundesmeldegesetz (BMG) um. Demnach darf die Meldebehörde zwar auf Verlangen von Mandatsträgerinnen und -trägern, Presse oder Rundfunk weiterhin Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnerinnen und Einwohnern erteilen. Als Altersjubiläum definiert das Gesetz jedoch nunmehr den 70. Geburtstag sowie jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden. Als Ehejubiläum gilt nur das 50., 60., 65. usw., die Silberhochzeit damit nicht mehr.
Für Ehepaare, die die Goldene, Diamantene, Eiserne oder Gnadenhochzeit begehen sowie für Altersjubiläen, die das 90., 95., oder 100. Lebensjahr vollenden, ist durch die Hessische Landesregierung und die Stadt Mühlheim am Main eine öffentliche Ehrung vorgesehen.Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am MainEtwa sechs Wochen vor dem Jubiläumstag wird ein Brief seitens der Stadt Mühlheim am Main an die Jubilare versandt.
Hier wird um Rückmeldung gebeten, damit Einzelheiten wie z. B. Veröffentlichung oder Besuche im Einzelfall abgeklärt werden können.
Wir weisen darauf hin, dass beim Zentralen Bürger-Service gemeldet werden muss, wenn Geburtstage (über 70 Jahre) oder Ehejubiläen (über 50 Jahre) nicht veröffentlich werden sollen. Hierzu wird eine Übermittlungssperre vom Zentralen Bürger-Service eingetragen.