Abfall: Altpapier

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Bitte stellen Sie die Tonnen am Abfuhrtag bis morgens 7:00 Uhr auf dem Gehweg zur Abholung bereit.

    Bei der Abholung des Altpapiers bedient sich die Stadt Mühlheim am Main Dritter. 

    Die genauen Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte unserer Abfallfibel.

  • Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Bereitstellung von Altpapier in Boxen

    Bei der Bereitstellung des Altpapieres hat es sich teilweise eingebürgert, dass dieses in Kunststoffboxen, Kunststoffsäcken und Holzkisten bereitgestellt wurde. Das Entsorgungspersonal hat auch bisher diese Gegenstände mit dem Altpapier ins Fahrzeug entleert und die leeren Sammelgefäße wieder dem Eigentümer oder der Eigentümerin zurück an den Straßenrand gestellt.

    Dies ist laut Berufsgenossenschaft jedoch verboten. Daher bitte das Papier in den entsprechenden Altpapiertonnen oder gebündelt beziehungsweise in Pappkartons zur Abfuhr bereitstellen.

    Abfall- sowie Wertstoffgefäße sind am Tage der Abfuhr bis spätestens 7:00 Uhr so am Straßenrand bereitzustellen, dass sie weder den Straßenverkehr noch Fußgänger, nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar, beeinträchtigen. Nach erfolgter Leerung der Gefäße sind diese unverzüglich durch die Benutzungspflichtigen auf das Grundstück zurück zu stellen.

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Wichtiger Hinweis:
    Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes sowie den Vorgaben der Berufsgenossenschaft sind die Mitarbeitenden darangehalten, nur noch Bündel oder Kisten und Kästen mitzunehmen, die ein Gewicht von 10 kg nicht übersteigen. Sollte diese zulässige Grenze überschritten werden, kann das Altpapier leider nicht mehr mitgenommen werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende