Wahlschein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können. Sie können aber auch bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Wahlschein bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen.
    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
     

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Sofern absehbar ist, dass Ihnen die Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag nicht möglich ist, können Sie einen Wahlschein zur Briefwahl über de- "OLIWA-Wahlscheinantrag" beantragen.

    Hierzu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Mühlheim am Main eingetragen sein, worüber Sie mit separater Sendung Ihrer Wahlbenachrichtigung rechtzeitig unterrichtet werden. Auf der Benachrichtigung finden Sie die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlbezirk und der laufenden Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis verzeichnet sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und meinen wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte bis zum 21. Tage vor der jeweiligen Wahl an das Wahlamt der Stadt Mühlheim am Main. 

    Dieses Angebot ersetzt die Notwendigkeit Ihrer persönlichen Vorsprache im Wahlamt.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag), 
    • Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden sollen, geben Sie dies bitte an,
    • Sie sprechen persönlich bei der Stadtverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – Sie können hierfür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden,
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Bei persönlicher Beantragung eines Wahlscheins ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 15.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 13.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden und die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die Frist für einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis unverschuldet versäumt haben) kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

    Wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie Ihren Wahlschein für die Bundestagswahl verloren haben oder Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann Ihnen bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Bei Kommunalwahlen kann Ihnen ein neuer Wahlschein bis zum Wahltage, 15 Uhr, erteilt werden, wenn Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

    Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. 

    Der Wahlbriefumschlag muss am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus sein.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Mühlheim am Main

Ihre zuständige Stelle ist das:

Wahlamt der Stadt Mühlheim am Main
Rathaus
Friedensstr. 20
63165 Mühlheim am Main
Zimmer 121 und 122

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende