Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 17:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Zuständigkeiten
- Anzeige von Feuerwerken
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Festsetzung von Veranstaltungen (wie Messen, Ausstellungen und Märkten)
- Fundsachen
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gefährliche Hunde
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Kfz: Ordnungswidrigkeiten
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Privatanzeige von Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Spielhallenerlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Anmerkungen
Das Sachgebiet Ordungsamt ist in den Fachbereich III - Sicherheit, Ordnung und Verkehr integriert und mit folgenden Aufgaben betraut:
Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs, Ausstellung von Behindertenparkausweisen, Anzeige eines Gaststättengewerbes, Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes, Gewerbean-, ab- und ummeldungen, Wochenmarkt, Hundeverordnung, Erteilung von Sondernutzungen, Gefahrenabwehr etc.