Untersuchungsberechtigungsscheine können nur für minderjährige Personen ausgestellt werden.
Für die Ausstellung des Erstuntersuchungsberechtigungsscheins wird der Bundespersonalausweis/Reisepass benötigt.
Für die Ausstellung des Nachuntersuchungsberechtigungsscheins wird zusätzlich eine Bestätigung von der Ausbildungsstätte benötigt, dass das Ausbildungsverhältnis noch besteht (z.B. aktuell bestätigter Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte).