Fischereischeine

Die Erteilung eines Fischereischeins erfolgt unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Ebenfalls muss das Zeugnis zur Fischereiprüfung vorliegen, mindestens jedoch ein bereits ausgestellter Fischereischein. Zur Neuausstellung wird ein aktuelles Passbild benötigt.

Für Kinder / Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser ermöglicht die Fischerei unter Aufsicht einer volljährigen Person, die selbst im Besitz eines Fischereischeins ist. Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache mit einem erziehungsberechtigten Elternteil notwendig. Der Jugendfischereischein verliert seine Gültigkeit nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres.

Gebühren

Jugendfischereischein für 1 Jahr 7,50 €
Jugendfischereischein für 5 Jahre 23,00 €
Fischereischein für 1 Jahr 17,50 €
Fischereischein für 5 Jahre 45,00 €
Fischereischein für 10 Jahre  86,00 €

Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.