Beglaubigungen

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Originaldokumente in Kopie sowie Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen. Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden) dürfen nur für Rentenangelegenheiten beglaubigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass das Originaldokument für die Beglaubigung vorliegen muss. Für eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen wir den Bundespersonalausweis oder Reisepass des Unterschriftsleistenden.

Gebühren

Unterschrift 3,85 €
Kopienbeglaubigung pro Seite 1,50 €
Kopienbeglaubigung ab der 6. Seite  0,50 €
Kopie pro Seite 0,50 €

Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.

Bitte achten Sie darauf, dass notarielle und ortsgerichtliche Beglaubigungen nicht im Zentralen Bürger-Service vorgenommen werden, sondern im Ortsgericht bei Herrn Windisch, Telefon: 06108 / 601-150.