Der Zentrale Bürger-Service der Stadt Mühlheim am Main empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, im Hinblick auf die bevorstehende Reisezeit die Gültigkeit der Ausweisdokumente zu überprüfen.
Erfahrungsgemäß herrscht vor und während der Sommerferien mehr Andrang, was zu längeren Wartezeiten für die Bürger führt. Die aktuell gültigen Einreisebestimmungen sowie die notwendigen Ausweisdokumente des jeweiligen Reiselandes sind auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de | Reise & Sicherheit | Übersicht aufgelistet.
Der Zentrale Bürger-Service ist für die Beantragung und Ausstellung folgender Ausweisdokumente zuständig:
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz eines gültigen Personalausweises sein, da dieser als Identitätsnachweis in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Seit 01. November 2010 löst der neue Bundespersonalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen ab. Aktuelle und umfassende Informationen finden Sie Online auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Inneren unter dem Link www.personalausweisportal.de.
Bei sonstiger Namensänderung, Ehescheidung, Eintragung eins Doktortitels: entsprechende Urkunde, z.B. Bescheinigung über Namensänderung vom Rechtsamt / Standesamt, Promotionsurkunde usw.
Die Ausstellung eines Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Personalausweis unter 24 Jahren | 22,80 € |
Personalausweis ab 24 Jahren | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Bei Verlust oder Diebstahl muss die Personalausweisbehörde umgehend informiert werden.
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de.
Die Ausstellung eines Reisepasses (e-Pass) für minderjährige Kinder bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden i. d. R. innerhalb von 72 Stunden zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Reisepass unter 24 Jahren | 37,50 € |
Expresspass unter 24 Jahren | 69,50 € |
Reisepass ab 24 Jahren | 60,00 € |
Expresspass ab 24 Jahren | 92,00 € |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de erhältlich.
Kinderreisepässe werden seit 01.01.2021 für eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung (1 Jahr), maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können elektronische Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt werden. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses für unter 12 Jährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und des Ausweises des anderen Elternteils erfolgt.
Wir weisen darauf hin, dass seit Oktober 2006 für eine visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer mit biometrischen Daten versehener Reisepass (e-Pass) notwendig ist.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de erhältlich.
Ausstellung eines Kinderreisepasses | 13,00 € |
Verlängerung / Lichtbildaktualisierung eines Kinderreisepasses | 6,00 € |
Wenn Ausweisdokumente nicht durch die antragstellende Person abgeholt werden können, so kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Vollmachten vollständig ausgefüllt sind.
Bei Abholung des neuen Dokumentes sind die alten Dokumente vorzulegen.