Für die Beantragung eines Ausweises vor Ort benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie unter folgendem Link vereinbaren:
Eine Statusabfrage Ihres bereits beantragten Ausweises können Sie unter dem unten stehenden Link durchführen:
Der Zentrale Bürger-Service der Stadt Mühlheim am Main empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, im Hinblick auf die bevorstehende Reisezeit die Gültigkeit der Ausweisdokumente zu überprüfen.
Erfahrungsgemäß herrscht vor und während der Sommerferien mehr Andrang, was zu längeren Wartezeiten für die Bürger führt. Die aktuell gültigen Einreisebestimmungen sowie die notwendigen Ausweisdokumente des jeweiligen Reiselandes sind auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter http://www.auswaertiges-amt.de | Reise & Sicherheit | Übersicht aufgelistet.
Der Zentrale Bürger-Service ist für die Beantragung und Ausstellung folgender Ausweisdokumente zuständig:
Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz eines gültigen Personalausweises sein, da dieser als Identitätsnachweis in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Aktuelle und umfassende Informationen zum Bundespersonalausweis finden Sie auch Online auf dem Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Inneren unter Personalausweisportal
Nutzung der Online Ausweisfunktion mit dem Bundespersonalausweis
Bei Beantragung eines Bundespersonalausweises werden automatisch Nutzungs- bzw. Zugangsdaten zur Online Ausweisfunktion generiert und in einem entsprechenden PIN Brief an den jeweiligen Antragsteller übersandt. Dies geschieht regelmäßig vor Fertigstellung und Aushändigung des Ausweises bei der zuständigen Behörde. Hierin sind der sogenannte „Transport PIN“, die entsprechende PUK Nummer zur Entsperrung der Ausweis-Funktion (z.B. durch wiederholte Falscheingabe der PIN) und das Kennwort zur Sperrung des Ausweises enthalten. Die „Transport PIN“ sollte vor erstmaliger Nutzung der Online Ausweis Funktion in eine persönliche PIN gewandelt werden. Dies kann durch den Nutzer selbst, aber auch durch die ausstellende Ausweisbehörde erfolgen. Sollte ein PIN Brief auf irgendeine vorstellbare Art und Weise verloren gehen, besteht die Möglichkeit zur Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes. Hierzu verweisen wir besonders auf den Service des Bundesministerium des Innern und der Heimat unter
Eine Verlinkung zum Dienst finden Sie ebenfalls über einen Button der AusweisApp2, die in allen herkömmlichen App-Stores zum Download verfügbar ist.
Auch über dem folgenden Button finden Sie eine entsprechende Verlinkung.
Bei sonstiger Namensänderung, Ehescheidung, Eintragung eins Doktortitels: entsprechende Urkunde, z.B. Bescheinigung über Namensänderung vom Rechtsamt / Standesamt, Promotionsurkunde usw.
Zur Beantragung und Ausstellung eines Bundespersonalausweises für minderjährige Kinder unter 16 Jahren, bedarf es der Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile. Eine Sorgerechtserklärung ist dann vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Personalausweis unter 24 Jahren | 22,80 € |
Personalausweis ab 24 Jahren | 37,00 € |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Bei Verlust oder Diebstahl muss die Personalausweisbehörde umgehend informiert werden.
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite
Zur Beantragung und Ausstellung eines Reisepasses (ePass) für minderjährige Kinder, bedarf es der Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile.
Eine Sorgerechtserklärung ist dann vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Ein kurzfristig notwendiger Reisepass kann durch ein besonderes Expressverfahren beantragt werden. Ein Expresspass ist üblicherweise innerhalb von 72 Stunden verfügbar.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgehändigt werden, besteht auch die Möglichkeit zur Ausstellung eines "Vorläufigen Reisepasses".
Reisepass unter 24 Jahren | 37,50 € |
Expresspass unter 24 Jahren | 69,50 € |
Reisepass ab 24 Jahren | 60,00 € |
Expresspass ab 24 Jahren | 92,00 € |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die folgende Website zu finden.
Kinderreisepässe werden seit 01.01.2021 für eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung (1 Jahr), maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können elektronische Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt werden. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren elektronische Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden
Zur Beantragung und Ausstellung eines Kinderreisepasses, bedarf es der Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile. Eine Sorgerechtserklärung ist dann vorzulegen, wenn die Eltern eines Kindes unverheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Bei getrenntlebenden Eltern, ist nur der Sorgeberechtigte antragsberechtigt, der den Aufenthalt des Kindes bestimmt, d.h. bei dem das Kind in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Wir weisen darauf hin, dass seit Oktober 2006 für eine visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer mit biometrischen Daten versehener Reisepass (e-Pass) notwendig ist.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de erhältlich.
Ausstellung eines Kinderreisepasses | 13,00 € |
Verlängerung / Lichtbildaktualisierung eines Kinderreisepasses | 6,00 € |
Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Wenn Ausweisdokumente nicht durch die antragstellende Person abgeholt werden können, so kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Vollmachten vollständig ausgefüllt sind.
Bei Abholung des neuen Dokumentes sind die alten Dokumente vorzulegen.