Formular zur Meldung von Fehlverhalten und Verstößen

Nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserer Verwaltung, unseren Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern abwenden.
Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Beschäftigten sowie externen Hinweisgebenden, potenzielle Gesetzes- und Regelverstöße sowie Verstöße interner Vorgaben die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, anonym zu melden. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Personen.


Darüber hinaus legen wir bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness - sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über einen externen, neutralen Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden stets gewahrt werden. Die Angebe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. 

Sie können Ihre Meldung auch postalisch, telefonisch oder direkt per Mail abzugeben. Bitte nutzen Sie hierfür eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

b-pi sec GmbH
Frankfurter Str. 2
65549 Limburg an der Lahn
Deutschland

E-Mail: whistleblowing@b-pisec.com  

Tel: +49 6431 902 91 0

 

Hinweis: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems ist die rechtliche Verpflichtung unsererseits, welche sich aus der EU-Richtlinie ergibt. Datenschutzrechtlich bedeutet dies, dass die Verarbeitung gemäß Art.6 Abs.1 S.1 lit. c) EU-DSGVO erfolgt. Sobald die Bearbeitung Ihres Hinweises abgeschlossen ist, werden Ihre Daten umgehend unwiderruflich gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. (Stand 3/2022)

(Stand: März 2022)