Der Grillplatz im Naherholungsgebiet ist zur Zeit geschlossen. Das Grillen im gesamten Bereich des Naherholungsgebietes ist verboten!

Bei Zuwiderhandlungen wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das Geldbußen bis zu 1.000,-- Euro vorsieht!

Die Dietesheimer Steinbrüche im Naherholungsgebiet

Ein beliebtes Ausflugsziel in Dietesheim bilden die ehemaligen Basaltsteinbrüche, heute ein attraktives Naherholungsgebiet.

Nach dem Ende des Basaltaubbaus im Jahr 1982 entstand hier eine beeindruckende Seenlandschaft von insgesamt mehr als 61 Hektar Gesamtfläche, davon ca. 22,5 ha tiefblaue Wasserfläche. Neben den größten Seen, dem Vogelsberger See und dem Oberwaldsee, wird das reizvolle Landschaftsbild durch eine Reihe kleinerer Seen ergänzt. Hohe Steilwände sind als bizarre Felsformationen zu bewundern, die in der Rhein-Main-Region einzigartig sind.

Zur Rekultivierung sind am Vogelsberger See und am Oberwaldsee rund 120.000 Bäume, meist Eichen und Erlen, sowie annähernd 7.000 Sträucher gepflanzt worden. Selten gewordene Pflanzen und Tiere haben hier einen neuen Lebensraum gefunden. Ein Teilbereich der Seenlandschaft rund um den Oberwaldsee steht heute unter Naturschutz.

Gut begehbare Wege führen die Besucher an schöne Aussichtspunkte, deren Highlight die sogenannte Canyon-Brücke darstellt. Rund um das Erholungsgebiet sind weitführende Reitwege angelegt.

Mühlheimer Vereine laden in der warmen Jahreszeit zu bunten Feiern und Festen in die Vereinshäuser am Rande der Steinbrüche ein.

Wir bitten zu beachten:

  • Wegen der großen Verletzungsgefahr an den steil abfallenden Felswänden sind Schwimmen und Bootfahren im gesamten Naherholungsgebiet verboten.
  • Zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt ist das Verlassen der Wege im Naturschutzgebiet Oberwaldsee untersagt.
  • Das Betreten von Eisflächen zugefrorener Seen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  • Zum Schutz der Besucher sowie der besonderen Flora und Fauna sind Hunde an der Leine zu führen.
  • Das Grillen ist ausschließlich auf dem dafür ausgewiesenen Grillplatz gestattet.

Zuwiderhandlungen werden durch den Städtischen Ordnungsdienst geahndet und mit Bußgeldern belegt.

Nähere Informationen zur Grillplatzreservierung erhalten Sie auf der Seite des Zentralen Bürger-Service!

Downloads:

Flyer Naherholungsgebiet Dietesheimer Steinbrüche

Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Nutzung des Erholungsgebietes „Steinbrüche Mühlheim - Dietesheim"